Allg. Infos

Ausweis erneut ausstellen lassen

  1. Gültigkeit: Nothelferausweise sind 6 Jahre ab Kursende gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Nach Ablauf muss ein neuer Kurs besucht werden.
  2. Zuständig: Ersatzausweise werden nur durch die Geschäftsstelle SSK und nur als Originalausweise ausgestellt und per Post verschickt (keine Kopien oder E-Mail-Bestätigungen).
  3. Kosten: Ersatzausweise kosten Fr. 40.00 und werden nur gegen Vorauszahlung geliefert. Ausweise werden unentgeltlich ersetzt bzw. zugestellt:
    – innerhalb eines Monats ab Kursende: Ausweise mit Schreibfehlern.
    – innerhalb drei Monaten ab Kursende: Angeblich nicht erhaltene Ausweise (z.B. Postsendung).
  4. Bestellung: Ausfüllen des Bestellformulars über unsere Homepage. Wahlweise per Post oder per E-Mail senden wir Ihnen die Rechnung. Nach Zahlungseingang verschicken wir den neuen Ausweis per A-Post.
  5. Erneute Ausweisausstellung: Wir können einen neuen Ausweis nur für Teilnehmende eines SSK-Kurses ausstellen. Der Kurs darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen. Ist jemand nicht in unserer Datenbank geführt, erhält er über Mail eine entsprechende Rückmeldung (Mailadresse nach Angabe im elektronischen Formular). Mögliche Gründe dafür sind:
    – Fehlerhafte oder lückenhafte Angaben bei Familienname oder Geburtsdatum
    – Kursbesuch liegt länger als 6 Jahre zurück
    – Kursbesuch fand nicht bei einem Kursorganisator des SSK statt. Erkundigungen in diesem Fall beim seinerzeitigen Kursanbieter einholen (z.B. Samariterverein, Schule usw.)